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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Reise- und Vertragsbedingungen
1. Vertragsabschluss
1.1 Mit der Unterzeichnung Ihrer schriftlichen oder persönlichen Anmeldung
kommt zwischen Ihnen und "outdoor travel steiner" ein Vertrag
zustande. Sobald der Vertrag in Kraft tritt,
entstehen für Sie und "outdoor travel steiner" bestimmte
Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden,
so haben Sie für deren Vertragspflichten, wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einzustehen. Die "Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen"
gelten für alle Reiseteilnehmer/innen und sind bindend.
1.2 Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Leistungen erst ab Flughafen
in der Schweiz gelten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt
deshalb in Ihrer Verantwortung.
2. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
2.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus der Ihnen zugesandten
Offerte. Falls nicht speziell erwähnt verstehen sich unsere Preise
pro Person in Schweizer Franken. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen
Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise. Die Preise werden auf das Abflugsdatum
bezogen kalkuliert und gelten für Aufenthalte bis maximal 4 Wochen.
2.3 Zahlungsbedingungen
Falls in der Rechnung nicht anders erwähnt, muss der Reisepreis bis
30 Tage vor Abreise bezahlt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den
ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige
Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.
2.4 Preisänderungen
2.4.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen
wir uns vorbehalten, die in der Rechnung angegebenen Preise zu erhöhen,
und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen)
- neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren
oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen-/ Flughafentaxen)
- staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
- plausibel erklärbaren Druckfehlern
- Wechselkursänderungen
2.4.2 Falls "outdoor travel steiner" die angegebenen Preise
aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen
diese Preiserhöhung bis spätestens 4 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.
Beträgt die Preiserhöhung mehr ais 20% des ursprünglich
gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht innert 5 Tagen nach
Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Falle wird Ihnen "outdoor travel steiner" alle von
Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.
3. Rücktrittsbedingungen / Änderungen
3.1 Bearbeitungsgebühren
Vor den Annullierungsfristen (siehe Ziffer 3.2.) erheben wir für Annullierungen
und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums,
Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- pro
Person, jedoch maximal Fr. 100.- pro Auftrag. Nach Beginn der Annullierungsfristen
gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 3.2.
3.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch
die Annullierungskosten-Versicherung
gedeckt ist. So müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr
noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben.
Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung
von Rückflügen ausgenommen; siehe Ziffer 3.3),
90-60 Tage vor Abreise 30 %
59-30 Tage vor Abreise 50 %
29-0 Tage vor Abreise 100 %
3.3 No-show
Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für "outdoor travel steiner"
jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere
für Fälle von Flugplanverschiebungen.
Wichtig: Der Rückflug muss mindestens 72 Stunden vorher rückbestätigt
werden.
Ihr Reiseleiter vor Ort wird Ihnen dabei behilflich sein.
3.4 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug nicht
möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (Krankheit) und
auch dann nur, sofern Platz vorhanden ist. Der Abschluss einer Reiseversicherung
für Reisezwischenfälle ist obligatorisch.
Telefonische Umbuchungen können wir nicht akzeptieren. Die Umbuchungsspesen
betragen Fr.100.- pro Person plus eventuelle Tarifdifferenzen.
3.5 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie grundsätzlich immer
eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings
folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen
Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
- Die anderen an ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Fluggesellschaften)
akzeptieren diese Änderung, was unter Umständen in der Hochsaison
mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern
kann.
- Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass,
Visa, Impfvorschriften).
- Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen
oder behördlichen Anordnungen entgegen. Diese Person und Sie haften
uns solidarisch für die Zahlung des Preises, sowie für die durch
diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
4. Haftung
4.1 lm Allgemeinen
Wir garantieren Ihnen im Rahmen unseres Reiseveranstaltungsangebotes
eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise
beteiligten Unternehmen (Flug-, Busunternehmen, Hotels, Trekkingleiter,
Tauchclubs usw.), die fachmännische Organisation und Durchführung
Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, das von ihnen gewählte Reisearrangement mit
allen erforderlichen Leistungen im Rahmen der vorliegenden Reise- und
Vertragsbedingungen abzuwickeln.
4.2 Unsere Haftung
"outdoor travel steiner" entschädigt Sie für den
Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für
Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Absatz 5
und 6), soweit es der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung
anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere
Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt
und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung können wir
übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen
erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen,
die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Verspätungen
von Dritten oder kriegerischen Ereignissen, für die wir nicht einzustehen
haben, zurückzuführen sind.
4.3 Lokale Veranstaltungen und Ausfluge
Am Ferienort ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge
zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene
Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer
örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder
gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. "outdoor travel steiner"
kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen,
die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.
4.4 Unfälle und Erkrankungen
Da die angebotenen Trekkingprogramme keine Spazierfahrten
sind, erwarten wir eine entsprechende psychische und physische Gesundheit.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir für Reitunfälle
keine Haftung übernehmen, ausser "outdoor travel steiner"
kann ein grobes Verschulden angelastet werden. Falls Sie noch nie auf
einem Kamel oder Pferd geritten sind, so sind Sie verpflichtet den Trekking-Führer
darauf hinzuweisen. Bitten Sie Ihn, in diesem Fall, um eine kurze Reitstunde,
in der Sie lernen, wie das Tier zu führen ist. Ausserdem sollten
Sie fähig sein, sicher über Geröll und Steine zu gehen
und einen Berg auf Trampelpfaden zu besteigen.
Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang
mit Flugtransporten oder mit der Benutzung von Transportunternehmen (Bahn,
Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsanspruche der Höhe
nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen
Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung
von "outdoor travel steiner" ist ausgeschlossen.
4.5 Sachschaden
"outdoor travel steiner" übernimmt keine Haftung bei
Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit
"outdoor travel steiner" geschehen, ausser der Reiseleitung oder einem von
"outdoor travel steiner" beauftragten Unternehmen kann ein
Verschulden zur Last gelegt werden. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reisegepäckversicherung.
5. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
5.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie versprochen oder mit Ihnen
vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns - ohne Übernahme
einer Haftung für das Gelingen - um eine Ersatzlösung, damit
der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten
werden kann.
5.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben,
so müssen Sie diese unverzüglich unserer Reiseleitung bekanntgeben.
Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung
Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten
Fällen für Abhilfe zu sorgen.
Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind
Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger
eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung
und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger
etc. sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
5.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben,
sofern die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger
nicht spätestens innert 48 Std. eine angemessene Lösung anbietet.
Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen
und vertraglichen Haftung von "outdoor travel steiner" gegen
Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort
aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie
unbedingt von der örtlichen Vertretung bzw. der Reiseleitung oder
dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber,
dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet
Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung,
Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, Schadenersatzforderungen
anzuerkennen.
5.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Reiseleitung bzw.
der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens
innerhalb von 10 Tagen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich
bei "outdoor travel steiner" in Winterthur einzureichen.
Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
6 Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der
Reise durch "outdoor travel steiner"
6.1 Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung
von vier Reiseteilnehmer, ausser dies wird anders erwähnt. Wird die
für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so
ist "outdoor travel steiner" berechtigt diese bis spätestens
4 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle
bemühen wir uns selbstverständlich Ihnen ein gleichwertiges
Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten
Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten
Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
6.2 "outdoor travel steiner" behält sich auch in Ihrem
Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (Unterkunft,
Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.)
zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen
Fällen ist "outdoor travel steiner" auch gezwungen,
Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten
liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden
Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten,
höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw.
"outdoor travel steiner" ist jedoch bemüht, Sie so rasch wie möglich
zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
6.3 Muss "outdoor travel steiner" eine von Ihnen bereits
bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich
vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von "outdoor travel steiner"
eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss
des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 2.5 oder 6.2 erwähnten
Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen.
Beträgt diese mehr als 20% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises,
steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch kurzfristig
zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung
anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen
im Rahmen von Ziffer 6.3 weiterbelasten.
7. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise
durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen
oder ändern wollen, so kann Ihnen "outdoor travel steiner"
den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen
werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht
in Rechnung gestellte Leistungen vergüten.
Eine Annullierungskosten-Versicherung und SOS-Schutz für Reisezwischenfälle
ist obligatorisch. Falls nicht anders erwähnt ist diese im Preis inbegriffen.
8. Pass, Visa, Impfungen
Falls nicht anders erwähnt ist der Preis für ein Touristvisa
im Preis inbegriffen.
"outdoor travel steiner" kann keine Haftung übernehmen
für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht erhaltener Visa. Für
die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
sind Sie allein verantwortlich.
9. Flüge
Unsere Angebote umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs
sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer
Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen
Programmen, die Sie bei uns buchen, in der Economy-Klasse. Beachten Sie,
dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze
anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen
können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu
diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können sich
jedoch noch kurzfristig ändern.
9.1 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen auf 20 kg inkl. Handgepäck
beschränkt.
Die Summe der Dimensionen (Länge, Höhe, Breite) des ersten Gepäckstückes
darf 158 cm und des zweiten 115 cm nicht überschreiten. Darüber
hinaus sind Sie zur Mitnahme eines Fotoapparates oder einer Filmkamera
berechtigt. Auf den meisten unserer Flüge ist zudem der Transport
von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur
bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Für den Transport mitgebrachter
Sportgeräte vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den meisten
Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert
werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich.
Die zusätzlichen Transportkosten werden vor Ort einkassiert.
9.2 Tiere
Es werden für unsere Reisen keine Tiere akzeptiert.
9.3 Verspätungen
Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen
Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen oder Flugzeug-Standplätzen
sowie technische Gründe usw. können Verspätungen verursachen.
Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich
bitte an unsere Reiseleitung. Falls zwischen den flugplanmässigen
Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges weniger als 90
Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet
werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer
Rückreise zum Wohnort. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich
nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstehenden Spesen.
10. Einzelzimmer
"outdoor travel steiner" kann keine Garantie für Einzelzimmer
übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter
Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an
einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht von der
Reiseleitung eine Rückerstattung zu verlangen. Diese besteht jedoch
nur aus der Rückvergütung des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags
pro Nacht. Findet "outdoor travel steiner" für Sie
als alleinreisende Person keinen Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer
zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden
ist. "outdoor travel steiner" macht Sie darauf aufmerksam,
dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen
Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung
entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen
Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und "outdoor travel steiner"
ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Klagen gegen "outdoor travel steiner" können nur an
deren Hauptsitz in Winterthur angebracht werden.
12. Ombudsman
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie
den Ombudsman für das Reisegewerbe anrufen. Der Ombudsman ist bestrebt
bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und "outdoor travel steiner"
eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten
13. Versicherung
Eine Annullierungskosten-Versicherung und SOS-Schutz für Reisezwischenfälle
ist obligatorisch. Falls nicht anders erwähnt ist diese im Preis inbegriffen.
14. Reisebedingungen für den Flug
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Carriers gelten für
den Hin- und Rückflug und sind bindend.
Der Veranstalter:
outdoor travel steiner
Bettenstrasse 42
8400 Winterthur
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